30. April 2017

Kolumne, Meinungen, Titelthemen


Abgeordnetenhaus berät zur Lage des Berliner Taxigewerbes


Von Dietmar Schmidt

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich in diesem Jahr bereits mehrfach mit der Lage des Taxigewerbes in der Hauptstadt befasst, insbesondere mit der im wirtschaftlichen Gutachten im Vorjahr festgestellten Schieflage. Gleich drei Abgeordnete stellten komplexe Anfragen an die Verwaltung. Daher lohnt es sich, auf einige Punkte näher einzugehen.

Ziel des Gutachtens für den Senat war es, belastbare Referenzwerte zu erhalten, mit denen sich eine eigens aus den relevanten Senatsverwaltungen, dem Labo und dem Zoll zusammengesetzte Arbeitsgruppe im zweiten Halbjahr 2016 beschäftigt hat. Diese übergreifende Zusammenarbeit ist noch relativ neu, so dass hier bisher keine Ergebnisse bekannt sind. Feststellungen aus dem Wirtschaftsgutachten, z.B. hinsichtlich der dort genannten Anzahl von rund 130 Intensivtäterbetrieben konnten aus datenschutzrechtlichen Gründen durch das Labo nicht genutzt werden. Diese Sach- und Rechtlage dürfte den politisch Verantwortlichen auch vor Beauftragung des Wirtschaftsgutachtens bekannt gewesen sein.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung FKS führte eigenständige Arbeitgeberprüfungen im Personenbeförderungsgewerbe durch. Die geprüfte Anzahl von Taxi- und Mietwagenunternehmen wurde hierbei in den Prüfungsjahren 2011 bis 2016 nicht erfasst. Unterstellt man, dass die Hälfte der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen in diesen Jahren unser Gewerbe betreffen, so ergibt sich bestenfalls eine Prüfungsquote zwischen 1 und 2 Prozent.

Das Labo führte ebenfalls eigenständige Prüfungen des Taxi- und Mitwagengewerbes durch. Die im Jahr 2016 zehn besetzten Stellen sind nicht nur für Betriebsprüfungen, den Widerruf von Genehmigungen und Außenkontrollen verantwortlich sondern auch für die komplette Antragsbearbeitung. Hinzu kommen zusätzliche Aufgaben in Bezug auf die Konzessionierung und Überwachung von Krankentransportwagen. Im Jahr 2017 sollen dem Labo weitere 8 Stellen für diese Bereiche zur Verfügung stehen, die verwaltungstechnisch jedoch erst frühestens 2018 als feste Stellen hinzugerechnet werden können. Für die zu bewältigenden Aufgaben scheint es zweifelhaft, ob diese Personalausstattung ausreichen wird.

Die zuvor genannten Aspekte haben mit zu der im Wirtschaftsgutachten geschilderten Schieflage im Gewerbe beigetragen, teilweise über Jahre hinweg, so dass sich Fehlentwicklungen verfestigen konnten. Der politische Wille des neuen Senats, die Verhältnisse zu verbessern, ist ausreichend formuliert worden. Auch an gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen herrscht kein Mangel. Der entscheidende Hebel wird sein, genau diese auch umzusetzen. Dies bedeutet, zeitnah und ausreichend in Verstärkung von Personal zu investieren, um auf Strecke die Rahmenbedingungen im Taxigewerbe in Ordnung zu bringen. Nun, man darf gespannt sein.

DSc

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