25. August 2017

Meinungen, Vermischtes


Wenn das der Eiserne Gustav wüsste!


Das Abgeordnetenhaus bekam es mit Verkehrsverstößen von Berliner Pferdefuhrwerken zu tun. Aber nicht etwa aus dem vorletzten Jahrhundert, sondern brandaktuell…


Seit einigen Jahren gibt es in der Hauptstadt wieder Taxis mit zwei PS: Die gute alte Zeit ist für Berlinbesucher wiederbelebt worden: An markanten Orten im Zentrum stehen die Gespanne für Fahrgäste auf öffentlichem Straßenland bereit. Der Abgeordnete der Grünen, Stefan Taschner, fragte den Senat daher, ob es 2016 „tierschutzrechtliche Verstöße mit Pferdekutschen in Berlin“ gegeben hat.

Die „Viehverkehrsordnung“ regelt den Verkehr

Die zuständige Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung informierte im Wortlaut: „Nur im Bezirk Mitte wurden im Jahr 2016 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die Viehverkehrsverordnung eingeleitet (18 Verfahren). Es handelte sich primär um die Nichteinhaltung von geltenden Pausenregelungen. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die Vorgaben zur Führung von Dokumenten (Fahrtenbuch, Equidenpass, Fahrausweis, Führerschein) festgestellt.“

Der Abgeordnete Taschner fragte weiter: „Plant der Senat verstärkte Kontrollen der Pferdekutschen hinsichtlich Pausenzeiten, Arbeitszeit der Pferde?“ Antwort des Senats: „Bereits in 2008 wurden Leitlinien für Kutschenbetriebe erarbeitet. Im Bezirk Mitte erfolgen regelmäßige Kontrollen.“

Immerhin: Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Pferden und Pferdekutschen wurden im Jahr 2016 polizeilich nicht registriert. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen sind offenbar nicht amtskundig geworden. Falschparken und -halten scheinen dagegen bei Droschkenkutschern häufig vorzukommen. Rotlichtverstöße sind zum Glück die Ausnahme geblieben, wie eine kleine Statistik des Senats beweist. Ob in den Pferdefuhrwerken auch Fiskaltaxameter verbaut sein müssen, ließ die Senatsverwaltung in ihrer Beantwortung offen.

(Antworten entnommen aus der Drucksache 18/ 10753 des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 6.4.2017)

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